Der EuGH entscheidet: Fahrten zu wechselnden Einsatzorten sind Arbeitszeit, auch die Rückfahrt. Welche Vergütungs- und Arbeitszeitrisiken jetzt auf Arbeitgeber zukommen.
Arbeitgeber trägt Gehaltsrisiko bei unwirksamer Kündigung
Das BAG stellt klar: Arbeitgeber können Gehaltszahlungen bei unwirksamer Kündigung nicht
im Voraus ausschließen. § 615 BGB ist insoweit zwingend. Welche Risiken drohen
Unternehmen?
Unwirksame Rückzahlungsklausel bei Studienfinanzierung
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit der Frage zu befassen,
ob eine Studentin die von ihrem späteren Arbeitgeber übernommenen Studienkosten zurückzahlen muss,
nachdem sie ein Beschäftigungsangebot nach Studienabschluss nicht angenommen hatte.