veröffentlicht am 19.12.2025 -
Rechtsanwältin Mihriban
Bircan-Paul
Was Unternehmen jetzt wissen und vorbereiten sollten
Das Jahr 2026 bringt für Arbeitgeber zahlreiche
arbeitsrechtliche Neuerungen,
die unmittelbare Auswirkungen aufbr
Personalkosten, HR-Prozesse und Compliance-Pflichten
haben. Wer frühzeitig reagiert, kann Risiken vermeiden und Gestaltungsspielräume nutzen.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen
Gesetzesänderungen 2026 mit klarer Einordnung aus Arbeitgebersicht.
1. Mindestlohn 2026: Steigende Personalkosten fest einplanen
Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut. Damit verbunden sind nicht nur höhere
Stundenlöhne, sondern auch Folgewirkungen auf bestehende Vergütungsmodelle, insbesondere bei:
- gewerblichen Arbeitnehmern
- Service- und Dienstleistungsbranchen
- einfachen Tätigkeiten mit Zuschlägen oder Zulagen
- Entgeltgruppen, die bisher knapp oberhalb des Mindestlohns lagen
Praxisrelevanz für Arbeitgeber:
Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Vergütungsstrukturen durch die Mindestlohnerhöhung zusammengedrückt
werden („Lohnkompression“) und ob Anpassungen aus arbeitsrechtlicher oder motivationsbezogener Sicht erforderlich sind.
2. Minijob-Grenze 2026: Anpassungsbedarf bei geringfügiger Beschäftigung
Mit dem steigenden Mindestlohn erhöht sich automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs.
Arbeitgeber müssen darauf achten, dass:
- die regelmäßige monatliche Arbeitszeit korrekt berechnet wird
- keine unbeabsichtigte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsteht
- bestehende Minijob-Verträge rechtssicher angepasst werden
Achtung:
Schon kleine Überschreitungen der Entgeltgrenze können zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen
– inklusive Haftungsrisiken für den Arbeitgeber.
3. Entgelttransparenz 2026: Neue Pflichten für Arbeitgeber rücken näher
Spätestens 2026 müssen zentrale Vorgaben der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Ziel ist es, geschlechtsbezogene Entgeltunterschiede aufzudecken und zu reduzieren.
Auf Arbeitgeber kommen u. a. zu:
- erweiterte Auskunftsansprüche von Beschäftigten
- neue Dokumentations- und Berichtspflichten
- erhöhte Darlegungs- und Beweislast bei Entgeltunterschieden
Besonders relevant:
Nicht erst Großunternehmen sind betroffen. Auch mittelständische Unternehmen sollten ihre Vergütungsstrukturen
frühzeitig überprüfen, um späteren Konflikten und Klagen vorzubeugen.
4. Arbeitszeit & Zeiterfassung: Rechtssicherheit bleibt ein Dauerbrenner
Auch 2026 bleibt die Arbeitszeiterfassung ein arbeitsrechtliches Kernthema. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass:
- Arbeitszeiten vollständig und korrekt erfasst werden
- Überstunden rechtssicher geregelt sind
- Vertrauensarbeitszeit nicht mit fehlender Zeiterfassung verwechselt wird
Insbesondere bei Remote Work, hybriden Modellen und Führungskräften besteht weiterhin erheblicher
Gestaltungs- und Prüfungsbedarf.
5. Weitere arbeitsrechtliche Anpassungen mit Arbeitgeber-Relevanz
Neben den großen „Klassikern“ bringen die Gesetzesänderungen 2026 weitere Punkte, die Unternehmen im Blick behalten sollten, u. a.:
- Anpassungen bei sozialversicherungsrechtlichen Schwellenwerten
- Fortentwicklungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung und Fremdpersonal
- zunehmende Verzahnung von Arbeitsrecht, Compliance und ESG-Themen
Insbesondere bei Remote Work, hybriden Modellen und Führungskräften besteht weiterhin erheblicher
Gestaltungs- und Prüfungsbedarf.
Fazit: 2026 frühzeitig vorbereiten statt später reagieren
Die arbeitsrechtlichen Änderungen 2026 sind keine bloßen Formalien. Sie betreffen zentrale unternehmerische
Entscheidungen rund um Vergütung, Organisation und Personalstrategie.
Arbeitgeber, die jetzt prüfen und anpassen, sichern sich nicht nur rechtlich ab,
sondern verschaffen sich auch einen klaren strategischen Vorteil.
Ihr Vorteil: Arbeitgeberberatung mit wirtschaftlichem Blick
Wir beraten Unternehmen und zu allen Fragen des modernen Arbeitsrechts, von der Vertragsgestaltung bis zur HR-Compliance.
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ETIQUE Legal – Rechtsanwältin Bircan-Paul als Expertin für Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite.