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Homeoffice und Arbeitsrecht:
Was Sie als Arbeitgeber regeln müssen

veröffentlich am 17.07.2025 - Rechtsanwältin Mihriban Bircan-Paul

Homeoffice rechtssicher gestalten

Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice fester Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse. Was zunächst als Ausnahmeregelung begann, hat sich längst als dauerhafte Option etabliert – für mehr Flexibilität und Zufriedenheit.
Doch rechtlich ist Homeoffice kein Selbstläufer. Ohne klare Regeln entstehen schnell Unsicherheiten oder Haftungsrisiken:

1. Homeoffice braucht eine klare vertragliche Grundlage

Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice, weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber. Deshalb ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich, sei es im Arbeitsvertrag, per Zusatzvereinbarung oder Betriebsvereinbarung. Hier müssen viele verschiedene Aspekte klar und rechtssicher geregelt werden.

2. Arbeitszeit und Erreichbarkeit definieren

Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Pausen, Ruhezeiten und die Höchstarbeitszeit eingehalten werden. Aktuell besteht sogar eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach aktueller BAG- und EuGH- Rechtsprechung.

Empfehlung:

3. Ausstattung und Kostentragung regeln

Ob Laptop, Monitor oder Bürostuhl. Die Frage, wer was bereitstellt, ist regelmäßig streitträchtig.
Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Kosten für die erforderliche Arbeitsausstattung. Wie dies konkret ausgestaltet werden soll, ist zwingend en detail zu klären.

4. Datenschutz und IT-Sicherheit im Homeoffice

Homeoffice bedeutet regelmäßig Zugriff auf sensible Unternehmensdaten von außen. Ohne klare Regelungen kann das gravierende Datenschutzverstöße nach sich ziehen.
Arbeitgeber sollten verschlüsselte Verbindungen (z. B. VPN), Zugriffsbeschränkungen und Passwortrichtlinien, Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Datenschutz sowie den Abschluss einer Datenschutzrichtlinie speziell für mobiles Arbeiten sicherstellen.

5. Unfallversicherung: Auch zu Hause abgesichert?

Ja, aber mit Einschränkungen. Auch im Homeoffice sind Beschäftigte gesetzlich unfallversichert, aber nur bei betrieblichen Tätigkeiten.
Wege zur Kaffeemaschine oder zur Toilette zählen nicht; Wege zum Kindergarten (im Gegensatz zum Arbeitsweg) in der Regel ebenfalls nicht.
Tipp: Weisen Sie in der Homeoffice-Vereinbarung auf die Grenzen des Versicherungsschutzes hin.

6. Kontroll- und Weisungsrecht

Auch im Homeoffice haben Arbeitgeber ein legitimes Interesse an Arbeitsleistung und Ergebnissen. Daher sind auch hinsichtlich der zu erbringenden Arbeitsleistung konkrete, rechtssichere und -konforme Vereinbarungen zu treffen. Doch Achtung! Die Ausgestaltung entsprechender Klauseln erfordert juristisches Fingerspitzengefühl. Lassen Sie sich dazu gut beraten.

Checkliste: Was im Homeoffice rechtlich geregelt sein sollte

✅ Vereinbarung über Ort, Umfang und Dauer der Tätigkeit ✅ Arbeitszeiterfassung & Erreichbarkeitsregeln ✅ Ausstattung & Kostentragung schriftlich geklärt ✅ Datenschutzrichtlinien für mobiles Arbeiten ✅ Haftungsfragen und Unfallversicherung ✅ Widerrufsvorbehalt & Rückkehrrecht

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