veröffentlich am 17.07.2025 -
Rechtsanwältin Mihriban
Bircan-Paul
Homeoffice rechtssicher gestalten
Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice fester Bestandteil vieler
Arbeitsverhältnisse. Was zunächst als Ausnahmeregelung begann, hat sich
längst als dauerhafte Option etabliert – für mehr Flexibilität und
Zufriedenheit.
Doch
rechtlich ist Homeoffice kein Selbstläufer. Ohne
klare Regeln entstehen schnell Unsicherheiten oder Haftungsrisiken:
1. Homeoffice braucht eine klare vertragliche Grundlage
Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice, weder für
Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber. Deshalb ist
eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich,
sei es im Arbeitsvertrag, per Zusatzvereinbarung oder
Betriebsvereinbarung. Hier müssen viele verschiedene Aspekte klar und
rechtssicher geregelt werden.
2. Arbeitszeit und Erreichbarkeit definieren
Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz. Arbeitgeber müssen
sicherstellen, dass Pausen, Ruhezeiten und die Höchstarbeitszeit
eingehalten werden. Aktuell besteht sogar eine
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach aktueller BAG- und EuGH- Rechtsprechung.
Empfehlung:
- Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems,
- klare Regeln zur Erreichbarkeit (z. B. Kernarbeitszeiten),
- Dokumentationspflicht im Arbeitsvertrag festhalten.
3. Ausstattung und Kostentragung regeln
Ob Laptop, Monitor oder Bürostuhl. Die Frage, wer was bereitstellt, ist
regelmäßig streitträchtig.
Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die
Kosten für die erforderliche Arbeitsausstattung. Wie dies konkret
ausgestaltet werden soll, ist zwingend en detail zu klären.
4. Datenschutz und IT-Sicherheit im Homeoffice
Homeoffice bedeutet regelmäßig Zugriff auf sensible Unternehmensdaten von
außen. Ohne klare Regelungen kann das gravierende Datenschutzverstöße nach
sich ziehen.
Arbeitgeber sollten verschlüsselte Verbindungen (z. B. VPN),
Zugriffsbeschränkungen und Passwortrichtlinien, Sensibilisierung der
Mitarbeitenden zum Datenschutz sowie den Abschluss einer
Datenschutzrichtlinie speziell für mobiles Arbeiten sicherstellen.
5. Unfallversicherung: Auch zu Hause abgesichert?
Ja, aber mit Einschränkungen. Auch im Homeoffice sind Beschäftigte
gesetzlich unfallversichert, aber nur bei betrieblichen Tätigkeiten.
Wege zur Kaffeemaschine oder zur Toilette zählen nicht; Wege zum
Kindergarten (im Gegensatz zum Arbeitsweg) in der Regel ebenfalls
nicht.
Tipp: Weisen Sie in der Homeoffice-Vereinbarung auf die Grenzen des
Versicherungsschutzes hin.
6. Kontroll- und Weisungsrecht
Auch im Homeoffice haben Arbeitgeber ein legitimes Interesse an
Arbeitsleistung und Ergebnissen. Daher sind auch hinsichtlich der zu
erbringenden Arbeitsleistung konkrete, rechtssichere und -konforme
Vereinbarungen zu treffen. Doch Achtung! Die Ausgestaltung entsprechender
Klauseln erfordert juristisches Fingerspitzengefühl. Lassen Sie sich dazu
gut beraten.
Checkliste: Was im Homeoffice rechtlich geregelt sein sollte
✅ Vereinbarung über Ort, Umfang und Dauer der Tätigkeit
✅ Arbeitszeiterfassung & Erreichbarkeitsregeln
✅ Ausstattung & Kostentragung schriftlich geklärt
✅ Datenschutzrichtlinien für mobiles Arbeiten
✅ Haftungsfragen und Unfallversicherung
✅ Widerrufsvorbehalt & Rückkehrrecht
Jetzt Homeoffice-Vereinbarungen prüfen oder neu gestaltene
Lassen Sie uns Ihre Homeoffice-Regelungen gemeinsam rechtssicher
ausgestalten.
Zudem unterstützt ETIQUE Legal Sie auch bei:
- Prüfung bestehender Vereinbarungen
- Erstellung maßgeschneiderter Zusatzvereinbarungen
- Datenschutz-Check & IT-Richtlinien
- Beratung zur Arbeitszeiterfassung und Ausstattungspflicht
Jetzt Beratung anfordern
ETIQUE Legal – Rechtsanwältin Bircan-Paul als Expertin für
Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite.