veröffentlicht am 26.02.2026 -
Rechtsanwältin Mihriban
Bircan-Paul
Widerrufsbutton, verschärfte Kündigungsregeln, neue Verbraucherkreditvorgaben und Barrierefreiheit.
Das Jahr 2026 bringt erhebliche regulatorische Änderungen für digitale Geschäftsmodelle.
Für Betreiber von Online-Shops, Plattformen, SaaS-Modellen, Abo-Diensten und
Finanzierungsangeboten bedeutet das: Die rechtlichen Anforderungen an die Customer
Journey steigen weiter. Wer jetzt nicht strukturiert prüft und nachjustiert, riskiert
Abmahnungen, Bußgelder und erhebliche Haftungsrisiken.
Der Widerrufsbutton kommt zum 19. Juni 2026
Nach Bestellbutton und Kündigungsbutton folgt nun der
Widerrufsbutton.
Das Bundesjustizministerium hat im September 2025 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der
die EU-Richtlinie 2023/2673 in deutsches Recht umsetzt. Vorgesehen ist ein neuer § 356a
BGB. Die neuen Vorschriften sollen ab dem 19. Juni 2026 gelten.
Was bedeutet das konkret?
Online-Unternehmer – einschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen und
Kreditinstituten – müssen künftig:
- einen leicht zugänglichen, dauerhaft verfügbaren Button bereitstellen,
- mit klarer Bezeichnung wie „Vertrag widerrufen“,
- sichtbar während der gesamten Widerrufsfrist,
- prominent platziert und ohne Umwege erreichbar.
Wie beim Kündigungsbutton ist ein
Zwei-Stufen-Modell vorgesehen:
- 1. Erster Button: „Vertrag widerrufen“
- 2. Weiterleitung auf Bestätigungsseite mit Eingabe/Bestätigung:
- Name
- Vertragsidentifikation
- Kommunikationskanal
- 3. Zweiter Button: „Widerruf bestätigen“
Erst durch Klick auf den zweiten Button wird die Widerrufserklärung wirksam abgegeben.
Zusätzlich muss der Unternehmer den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem
dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) bestätigen.
Unternehmerische Konsequenz
Die Einführung des Widerrufsbuttons betrifft nicht nur das Frontend des Online-Shops,
sondern auch:
- interne Prozessketten,
- CRM- und Ticket-Systeme,
- automatisierte Bestätigungsprozesse,
- Dokumentationspflichten.
Wer hier technisch nicht sauber implementiert, riskiert Abmahnungen und Unwirksamkeit der
Widerrufsabwicklung.
Kündigungsbutton: Rechtsprechung verschärft Anforderungen
§ 312k BGB gilt seit Juli 2022 und verpflichtet Unternehmer, bei online abgeschlossenen
Dauerschuldverhältnissen einen Kündigungsbutton bereitzustellen.
Die Rechtsprechung verschärft nun die Anforderungen erheblich.
Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 22.05.2025 – I ZR 161/24
Der BGH stellte klar:
Ein Kündigungsbutton ist auch dann erforderlich, wenn
- das Vertragsverhältnis automatisch endet,
- nur eine einmalige Zahlung erfolgt,
- aber während der Laufzeit fortlaufende Leistungen erbracht werden.
„Dauerschuldverhältnis“ ist also funktional zu verstehen, nicht abhängig von laufender
Zahlung.
Entscheidung des Kammergericht Berlin vom 18.11.2025 – 5 U 10/25
Ein Login-Zwang zwischen Kündigungsbutton und Bestätigung ist unzulässig.
Die Kündigung muss ausdrücklich ohne vorherige Anmeldung möglich sein.
Risiko für Unternehmen
Verstöße gegen § 312k BGB führen nicht nur zu:
- Abmahnungen durch Wettbewerber,
- Verfahren durch Verbraucherschutzverbände,
sondern geben dem Verbraucher nach § 312k Abs. 6 BGB das Recht, den Vertrag jederzeit
fristlos zu kündigen.
Für Abo-Modelle kann das wirtschaftlich gravierend sein.
Verschärfung im Verbraucherkreditrecht - „Buy Now, Pay Later“ betroffen
Auch das Verbraucherkreditrecht wird 2026 reformiert.
Der Entwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 sieht vor, dass
neue Vorschriften ab
20. November 2026 gelten.
Besonders relevant für E-Commerce:
Künftig können auch folgende Produkte unter die strengen Verbraucherkreditvorschriften
fallen:
- Kredite unter 200 Euro,
- zinsfreie Darlehen,
- gebührenfreie Finanzierungsmodelle,
- „Buy Now, Pay Later“-Angebote.
Verschärfte Bonitätsprüfung
Bisher durfte ein Kredit gewährt werden, wenn „keine erheblichen Zweifel“ an der
Rückzahlung bestanden. Künftig muss die Rückzahlung
„wahrscheinlich“ sein.
Das erhöht das Prüfungsniveau deutlich.
Neue Werbe- und Informationspflichten
Werbung für Kredite muss künftig einen Warnhinweis enthalten, etwa:
„Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld.“
Zudem müssen Kreditgeber bei Zahlungsschwierigkeiten stärker Rücksicht nehmen und etwa:
- Stundungen,
- Laufzeitverlängerungen,
- Vertragsänderungen
anbieten.
Positiver Aspekt für die Praxis
Die bisher erforderliche Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) soll weitgehend durch
Textform ersetzt werden. Das erleichtert vollständig digitale Abschlussprozesse erheblich.
Barrierefreiheit im E-Commerce bleibt kritisches Compliance-Thema
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Nahezu alle Online-Händler – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen – müssen ihre digitalen
Angebote barrierefrei gestalten.
Maßgebliche Orientierung:
- Europäische Norm EN 301 549
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Sechs Monate nach Inkrafttreten zeigt sich: Viele Marktteilnehmer haben die Anforderungen
noch nicht vollständig umgesetzt.
Neben Bußgeldern drohen:
- wettbewerbsrechtliche Abmahnungen,
- Unterlassungsansprüche,
- Imageschäden.
Die Gesamtwirkung: Customer Journey unter regulatorischem Dauerbeschuss
2026 zeigt deutlich:
Regulatorische Anforderungen betreffen nicht nur einzelne Informationspflichten, sondern die
gesamte digitale Kundenreise.
Widerrufsbutton, Kündigungsbutton, Barrierefreiheit und verschärfte Kreditregeln greifen
ineinander.
Unternehmen müssen insbesondere prüfen:
- Ist die gesamte Customer Journey rechtskonform?
- Sind Frontend und Backend abgestimmt?
- Funktionieren automatisierte Bestätigungen rechtssicher?
- Sind Informationspflichten konsistent umgesetzt?
- Bestehen interne Kontroll- und Dokumentationsprozesse?
FAQ für E-Commerce-Unternehmer 2026
Ab wann gilt der Widerrufsbutton?
Voraussichtlich ab 19. Juni 2026.
Muss der Kündigungsbutton auch bei Einmalzahlung angeboten werden?
Ja, wenn während der Vertragslaufzeit fortlaufende Leistungen erbracht werden.
Sind „Buy Now, Pay Later“-Modelle künftig reguliert?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen fallen auch zinsfreie oder niedrigschwellige Kredite unter das Verbraucherkreditrecht.
Gilt Barrierefreiheit für kleine Online-Shops?
Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen grundsätzlich ja.
Fazit: Proaktive Compliance sichert Wettbewerbsfähigkeit
Die regulatorische Dichte im digitalen Geschäftsverkehr nimmt weiter zu.
Unternehmer, die frühzeitig prüfen und anpassen, vermeiden:
- Abmahnungen,
- Bußgelder,
- Haftungsrisiken,
- Umsatzverluste durch unwirksame Vertragsmechanismen.
Reaktive Korrekturen sind regelmäßig teurer als strukturierte Prävention.
Rechtliche Unterstützung für digitale Geschäftsmodelle
Als auf Arbeits- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwältin mit Fokus auf
unternehmerische Compliance und digitale Geschäftsmodelle unterstütze ich Unternehmen bei:
- rechtssicherer Gestaltung von Online-Shops und Plattformen,
- Implementierung von Widerrufs- und Kündigungsbuttons,
- Anpassung von AGB und Verbraucherinformationen,
- Prüfung von Finanzierungs- und BNPL-Modellen,
- Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen.
Wenn Sie Ihre E-Commerce-Struktur rechtlich prüfen lassen möchten, begleite ich Sie gerne
bei einer strukturierten Compliance-Analyse.
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