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Geschäftsführer haftet für
rechtsgrundlose Zahlungen an sich selbst

veröffentlicht am 21.09.2025 - Rechtsanwältin Mihriban Bircan-Paul

Hintergrund

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer erhebliche Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen an sich selbst veranlasst hatte. Streitpunkt war, ob diese Zahlungen durch einen Darlehensvertrag gerechtfertigt waren oder ob es sich um pflichtwidrige Entnahmen handelte.
Der Beklagte war bis September 2021 Geschäftsführer und Mitgesellschafter einer GmbH. Er ließ sich u. a. folgende Beträge auszahlen: Der Insolvenzverwalter der GmbH klagte auf Rückzahlung dieser Gelder und auf Auskunft über zusätzlich vereinnahmte Mietzahlungen.

Die Entscheidung

Das OLG Brandenburg gab dem Insolvenzverwalter weitgehend Recht: Zentrale Begründungen

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr: Das OLG Brandenburg stärkt die Kontrollrechte von Insolvenzverwaltern und Gesellschaftern gegenüber (ehemaligen) Geschäftsführern. Für Geschäftsführer ist die Entscheidung ein deutliches Signal: Wer private Interessen über Gesellschaftsinteressen stellt und Auszahlungen ohne klare Rechtsgrundlage veranlasst, setzt sich einer persönlichen Haftung in erheblicher Höhe aus.

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