veröffentlich am 17.07.2025 -
Rechtsanwältin Mihriban
Bircan-Paul
Warum Kundenbewertungen rechtlich nicht mehr harmlos sind
Echte Kundenmeinungen gelten als besonders glaubwürdig. Darum setzen viele
Unternehmen auf Bewertungstools oder veröffentliche Erfahrungsberichte
direkt auf ihrer Webseite. Doch
wer Kundenbewertungen aktiv einbindet, haftet auch für deren
Inhalt.
Das zeigt eine neue Entscheidung des Landgerichts Bochum vom 21.11.2024
(Az. 14 O 65/24). Das Gericht entschied, dass Unternehmen sich
irreführende Aussagen aus Kundenbewertungen zurechnen lassen
müssen, wenn sie diese gezielt zur Werbung verwenden. Damit wächst die
rechtliche Verantwortung für die Inhalte auf der eigenen Website
erheblich.
Was passiert, wenn nichts geregelt ist?
Viele Unternehmen integrieren automatisch Bewertungs-Widgets oder binden
Kundenstimmen prominent auf Produktseiten ein und das meist ohne konkrete
Kontrolle oder Moderation.
Laut dem Landgericht Bochum gilt nun allerdings wer Bewertungen sichtbar
als Werbung nutzt, diese mit Labels wie „verifiziert“ oder „verifiziertes
Produkt“ versieht und auf der eigenen Plattform veröffentlicht,
macht sich diese Aussagen „zu eigen“ und zwar mit allen
rechtlichen Konsequenzen.
Besonders kritisch sind dabei gesundheitsbezogene Aussagen,
Wirkversprechen oder falsche Tatsachenbehauptungen, vor allem in sensiblen
Branchen wie Nahrungsergänzung, Kosmetik, Technik oder
Finanzdienstleistung.
Die wichtigsten Risiken bei Bewertungen auf der Webseite
1. Irreführende Gesundheits- oder Wirkversprechen
Wenn Kunden schreiben: „Hilft gegen Sodbrennen“ oder „Reduziert graue
Haare“ und Sie diese Aussagen auf Ihrer Seite veröffentlichen, gelten sie
als Ihre Werbung.
2. Unterlassungserklärungen gelten auch für Bewertungen
Haben Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben, dürfen auch Dritte (z. B.
Kunden) auf Ihrer Plattform keine verbotenen Aussagen mehr treffen,
zumindest nicht öffentlich und ohne Prüfung.
Das bedeutet, dass auch automatisch eingespielte Bewertungen einen Verstoß
gegen Ihre Unterlassungspflicht darstellen können.
3. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände
Wettbewerber und Verbände können Sie wegen unlauterer Werbung abmahnen
inklusive Kostenerstattung und Unterlassungsanspruch.
In Kombination mit Vertragsstrafen und öffentlicher Aufmerksamkeit kann
dies erhebliche finanzielle und reputative Folgen haben.
Diese Maßnahmen schützen Sie vor rechtlichen Folgen
1. Inhalte regelmäßig prüfen
✅ Moderieren Sie aktiv alle Bewertungen auf Ihrer Website (besonders
auf Produktseiten).
✅ Prüfen Sie automatisierte Bewertungen vor Veröffentlichung.
2. Klare Bewertungsrichtlinien festlegen
✅ Legen Sie intern fest, welche Aussagen unzulässig sind (z. B.
gesundheitsbezogene Aussagen, Heilaussagen).
✅ Schulen Sie Marketing und Kundenservice entsprechend.
3. Tools & Dienstleister überprüfen
✅ Wenn Sie externe Bewertungsdienste nutzen, klären Sie, ob eine
rechtliche Prüfung erfolgt oder automatisiert eingespielt wird.
✅ Stellen Sie sicher, dass Sie problematische Bewertungen löschen
können.
4. Unterlassungserklärungen ernst nehmen
✅ Prüfen Sie, ob bestehende Unterlassungsverpflichtungen auch
Auswirkungen auf Bewertungen haben.
✅ Entfernen Sie betroffene Inhalte konsequent und zwar auch in älteren
Beiträgen.
Bewertungen sind Teil Ihrer Werbung und Ihrer Verantwortung
Das LG Bochum hat klargestellt:
Kundenmeinungen sind kein rechtsfreier Raum. Wenn Sie Bewertungen nutzen, um Vertrauen aufzubauen, tragen Sie auch
die Verantwortung für deren Inhalt.
Wer jetzt keine rechtssicheren Strukturen schafft, riskiert teure
Abmahnungen, Vertragsstrafen und Imageverlust.
Jetzt rechtssichere Bewertungsstrategie entwickeln lassen
ETIQUE Legal unterstützet Sie bei der rechtssicheren Einbindung von
Kundenbewertungen, ob auf Ihrer Website, in Shop-Systemen oder auf
Drittplattformen.
Lassen Sie uns gemeinsam:
- bestehende Risiken analysieren
- Bewertungsprozesse und Tool-Nutzung rechtlich prüfen
- Unterlassungspflichten und DSGVO-Vorgaben absichern
- Vertragsstrafen und Abmahnungen wirksam vermeiden
Jetzt Beratung anfordern
ETIQUE Legal – Mihriban Bircan-Paul, Ihre Anwältin für Wirtschaftsrecht & Arbeitsrecht