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Unternehmen haften für Kundenbewertungen:
So vermeiden Sie teure Abmahnungen

veröffentlich am 17.07.2025 - Rechtsanwältin Mihriban Bircan-Paul

Warum Kundenbewertungen rechtlich nicht mehr harmlos sind

Echte Kundenmeinungen gelten als besonders glaubwürdig. Darum setzen viele Unternehmen auf Bewertungstools oder veröffentliche Erfahrungsberichte direkt auf ihrer Webseite. Doch wer Kundenbewertungen aktiv einbindet, haftet auch für deren Inhalt.
Das zeigt eine neue Entscheidung des Landgerichts Bochum vom 21.11.2024 (Az. 14 O 65/24). Das Gericht entschied, dass Unternehmen sich irreführende Aussagen aus Kundenbewertungen zurechnen lassen müssen, wenn sie diese gezielt zur Werbung verwenden. Damit wächst die rechtliche Verantwortung für die Inhalte auf der eigenen Website erheblich.

Was passiert, wenn nichts geregelt ist?

Viele Unternehmen integrieren automatisch Bewertungs-Widgets oder binden Kundenstimmen prominent auf Produktseiten ein und das meist ohne konkrete Kontrolle oder Moderation.
Laut dem Landgericht Bochum gilt nun allerdings wer Bewertungen sichtbar als Werbung nutzt, diese mit Labels wie „verifiziert“ oder „verifiziertes Produkt“ versieht und auf der eigenen Plattform veröffentlicht, macht sich diese Aussagen „zu eigen“ und zwar mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Besonders kritisch sind dabei gesundheitsbezogene Aussagen, Wirkversprechen oder falsche Tatsachenbehauptungen, vor allem in sensiblen Branchen wie Nahrungsergänzung, Kosmetik, Technik oder Finanzdienstleistung.

Die wichtigsten Risiken bei Bewertungen auf der Webseite

1. Irreführende Gesundheits- oder Wirkversprechen
Wenn Kunden schreiben: „Hilft gegen Sodbrennen“ oder „Reduziert graue Haare“ und Sie diese Aussagen auf Ihrer Seite veröffentlichen, gelten sie als Ihre Werbung.

2. Unterlassungserklärungen gelten auch für Bewertungen
Haben Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben, dürfen auch Dritte (z. B. Kunden) auf Ihrer Plattform keine verbotenen Aussagen mehr treffen, zumindest nicht öffentlich und ohne Prüfung.
Das bedeutet, dass auch automatisch eingespielte Bewertungen einen Verstoß gegen Ihre Unterlassungspflicht darstellen können.

3. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände
Wettbewerber und Verbände können Sie wegen unlauterer Werbung abmahnen inklusive Kostenerstattung und Unterlassungsanspruch.
In Kombination mit Vertragsstrafen und öffentlicher Aufmerksamkeit kann dies erhebliche finanzielle und reputative Folgen haben.

Diese Maßnahmen schützen Sie vor rechtlichen Folgen

1. Inhalte regelmäßig prüfen 2. Klare Bewertungsrichtlinien festlegen 3. Tools & Dienstleister überprüfen 4. Unterlassungserklärungen ernst nehmen

Bewertungen sind Teil Ihrer Werbung und Ihrer Verantwortung

Das LG Bochum hat klargestellt: Kundenmeinungen sind kein rechtsfreier Raum. Wenn Sie Bewertungen nutzen, um Vertrauen aufzubauen, tragen Sie auch die Verantwortung für deren Inhalt.
Wer jetzt keine rechtssicheren Strukturen schafft, riskiert teure Abmahnungen, Vertragsstrafen und Imageverlust.

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ETIQUE Legal unterstützet Sie bei der rechtssicheren Einbindung von Kundenbewertungen, ob auf Ihrer Website, in Shop-Systemen oder auf Drittplattformen.

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