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Gesellschafterstreit vermeiden:
Diese Klauseln gehören in den Gesellschaftsvertrag

veröffentlich am 17.07.2025 - Rechtsanwältin Mihriban Bircan-Paul

So vermeiden Sie teure Gesellschafterstreitigkeiten: Mit klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag lassen sich Konflikte frühzeitig verhindern.

Warum der Gesellschaftsvertrag mehr ist als nur Formalie

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament jeder unternehmerischen Zusammenarbeit. Doch viele Verträge entstehen „nebenbei“, auf Basis von Mustern oder mit Blick auf das Nötigste zur Gründung. Das rächt sich später, spätestens dann, wenn sich die Interessen der Gesellschafter auseinanderentwickeln.

Gesellschafterstreit ist einer der häufigsten und teuersten Konflikte in Unternehmen mit dramatischen Folgen: Blockaden, Gesellschafterausschlüsse, gerichtliche Auseinandersetzungen bis hin zur wirtschaftlichen Lähmung oder Auflösung der Gesellschaft.

Die gute Nachricht: Viele dieser Konflikte lassen sich vermeiden – durch einen vorausschauend gestalteten Gesellschaftsvertrag, der zentrale Konfliktfelder klar regelt.

Was passiert, wenn nichts geregelt ist?

Wer keinen detaillierten Gesellschaftsvertrag hat, fällt auf die gesetzlichen Regelungen zurück – etwa §§ 705 ff. BGB, GmbHG oder HGB. Diese sind jedoch:

Die wichtigsten Klauseln zur Streitvermeidung im Gesellschaftsvertrag

1. Stimmrechte & Beschlussfassung
Klare Regeln zur Mehrheitsverteilung, Vetorechten und Sonderrechten schaffen Planungssicherheit, insbesondere bei 50:50-Gesellschaften. Tipp: Definieren Sie, welche Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen und bei welchen eine qualifizierte Mehrheit genügt.

2. Auseinandersetzungsregelungen & Abfindungsklauseln
Was passiert, wenn ein Gesellschafter austritt, gekündigt wird oder stirbt? Ohne klare Regelung drohen langwierige Streitigkeiten um Bewertung, Auszahlung und Beteiligung. Vereinbaren Sie eine Abfindungsformel , Bewertungsmaßstab (z. B. Ertragswert) und Zahlungsmodalitäten.

3. Ausschluss & Einziehung von Anteilen
In schwerwiegenden Fällen kann ein Ausschluss nötig sein. Etwa bei grober Pflichtverletzung oder Insolvenz eines Gesellschafters. Das Gesetz lässt solche Maßnahmen nur eingeschränkt zu. Eine ausdrückliche Regelung zur Einziehung oder Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen mit fairer Abfindung schützt die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.

4. Wettbewerbsverbote & Tätigkeitsverpflichtung
Ein mitarbeitender Gesellschafter, der plötzlich eigene Projekte verfolgt oder Konkurrenzunternehmen unterstützt, stellt ein massives Risiko dar. Regeln Sie, in welchem Umfang sich Gesellschafter engagieren müssen und in welchem Umfang Nebentätigkeiten zulässig sind, auch nach dem Ausscheiden.

5. Schlichtungs- und Mediationsklauseln
Gerade bei Gesellschafterstreitigkeiten ist die gerichtliche Auseinandersetzung teuer und langwierig und das mit hohem Imageverlust. Eine Mediationsklausel oder Schiedsvereinbarung kann helfen, Streitigkeiten intern und vertraulich beizulegen und das mit geringeren Kosten und Zeitverlust.

6. Pattsituationen vermeiden
Insbesondere bei paritätischer Beteiligung (50:50) ist es essenziell, Mechanismen zur Konfliktlösung bei Stimmengleichheit vorzusehen. Möglichkeiten: Stichentscheid eines neutralen Dritten, Losverfahren, rotierende Geschäftsführung o. Ä.

7. Nachfolgeregelung & Exit-Klauseln
Was passiert bei Tod, Scheidung, Insolvenz oder Ausstieg eines Gesellschafters? Exit-Klauseln (z. B. Tag-Along, Drag-Along, Vesting) und klare Regelungen zur Vererbung, Abtretung oder Aufgriffsrechten sichern die Kontinuität der Gesellschaft.

Checkliste: Gesellschaftsvertrag rechtssicher & streitvermeidend gestalten

Fazit: Der Gesellschaftsvertrag ist Ihr unternehmerischer Friedensvertrag

Ein guter Gesellschaftsvertrag verhindert Streit nicht nur, er ermöglicht klare Rollen, Handlungsfähigkeit in Krisen und faire Lösungen bei Trennung. Wer heute klar regelt, spart morgen Kosten, Nerven und unternehmerische Schäden.

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ETIQUE Legal – Rechtsanwältin Bircan-Paul, ihre Anwältin für Wirtschaftsrecht & Arbeitsrecht.
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